TOTUM SUITE™Aus dem Handwerk. Für das Handwerk.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung

gemäß Art. 28 DSGVO · Bestandteil des Lizenzvertrags über TOTUM SUITE · Version recht-2026-10d

zwischen dem Kunden (Verantwortlicher, „Auftraggeber“) und TOTUM SUITE, Straßäckerweg 38, 88471 Laupheim (Auftragsverarbeiter, „Auftragnehmer“).

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers ausschließlich zur Bereitstellung von TOTUM SUITE nach dem Lizenzvertrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Lizenzvertrags.

§ 2 Art und Zweck, Datenarten, Betroffene

ZweckProjekt- und Auftragsverwaltung, Zeiterfassung, Tages- und Regieberichte, Material, Kalender, interne Kommunikation, Ausbildungsnachweise, Urlaubs- und Krankmeldungen, Kundenportal
DatenartenStammdaten (Name, Kontakt), Arbeits- und Ausbildungszeiten, Standort beim Ein-/Ausstempeln (nur mit Einwilligung der Beschäftigten), Berichte, Fotos und Dokumente, Chat-Nachrichten, Abwesenheiten einschließlich Krankmeldungen (Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO, nur Zeitraum bzw. AU-Bescheinigung), Kunden- und Projektdaten, Unterschriften
BetroffeneBeschäftigte und Auszubildende des Auftraggebers, dessen Kunden und Ansprechpartner

§ 3 Weisungen

Der Auftragnehmer verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers; die Weisungen sind durch den Lizenzvertrag und die Bedienung der Software durch den Auftraggeber festgelegt. Hält der Auftragnehmer eine Weisung für rechtswidrig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.

§ 4 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

§ 6 Unterauftragsverarbeiter

Der Auftraggeber genehmigt folgende Unterauftragsverarbeiter:

UnternehmenLeistungOrt
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 MontabaurServer, RechenzentrumDeutschland
Supabase Inc. (Infrastruktur Amazon Web Services)Datenbank für Cloud-InstanzenEU, Region eu-central-1 Frankfurt
Resend Inc.Versand von System-E-MailsUSA (EU-US Data Privacy Framework / Standardvertragsklauseln)

Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragnehmer mindestens vier Wochen vorher; der Auftraggeber kann aus wichtigem Grund widersprechen.

§ 7 Unterstützung

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Anfragen Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Export), bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und bei der Erfüllung der Pflichten nach Art. 32–36 DSGVO.

§ 8 Meldung von Verletzungen

Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden, mit den Angaben nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Vertragsende stellt der Auftragnehmer die Daten 30 Tage zum Export bereit und löscht sie anschließend einschließlich der Sicherungen im regulären Löschzyklus, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Speicherung besteht.

§ 10 Nachweise und Kontrollen

Der Auftragnehmer stellt die zum Nachweis erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen nach angemessener Vorankündigung.

§ 11 Haftung

Es gilt Art. 82 DSGVO. Im Übrigen gelten die Haftungsregeln des Lizenzvertrags.

Kontakt Datenschutz beim Auftragnehmer: datenschutz@totum-pm.de

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